Menschen ohne Wohnsitz in der Stadt dürfen nun von dort unter bestimmten Voraussetzungen fort reisen, wie die Behörden am Montag mitteilten. Diese Voraussetzungen sind, dass sie keine möglichen Symptome der Infektionskrankheit zeigen und keinen Kontakt zu Coronavirus-Patienten hatten.

Auch Menschen, die zwingende Gründe für ein Verlassen der Stadt nachweisen, können den Angaben zufolge eine Ausreisegenehmigung erhalten. Zu diesen Gründen gehört etwa, dass sie auf die medizinische Behandlung anderer Krankheiten ausserhalb von Wuhan angewiesen sind.

Alle Ausreisewilligen bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Sie müssen sich zudem an ihren chinesischen Zielorten bei den dortigen Behörden registrieren und zwei Wochen lang auf ihren Gesundheitszustand überwachen lassen.

Die Elf-Millionen-Einwohner-Stadt Wuhan, die als Ausgangspunkt der Epidemie gilt, war am 23. Januar von den Behörden weitgehend von der Aussenwelt abgeriegelt worden. Zahlreiche ausländische Staatsbürger wurden aber seitdem von dort in Sonderflügen in ihre Heimatländer zurückgebracht.

(AWP)