Der Bundesrat schlug den Kantonen am vergangenen Mittwoch einen ersten Öffnungsschritt vor: Ab 1. März sollen Läden, Museen, Zoos und Aussenbereiche von Freizeitanlagen in der Schweiz wieder öffnen dürfen. Im Freien sollen Treffen mit 15 Personen möglich sein. Weitere Schritte wollte er je nach Lage am 1. April folgen lassen.

Nachdem sich bereits mehrere Kantone zu den Öffnungsvorschlägen des Bundesrates geäussert hatten, veröffentlichte am Montag auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren die Stellungnahme aller Kantone. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am Mittwoch über die ersten Öffnungsschritte.

In Etappen öffnen

Die Kantone stellen sich hinter den Plan, die Massnahmen in Etappen und gemäss epidemiologischer Lage aufzuheben. Die Infektionszahlen sollten landesweit möglichst anhaltend tief gehalten respektive gesenkt werden, schreibt die GDK. Nicht zuletzt sollen nicht neue Einschränkungen verhängt werden müssen.

Die Mehrheit der Kantone wünscht sich zudem ein landesweit abgestimmtes Vorgehen, ohne kantonale Differenzierungen. Die sich ausbreitenden Virus-Varianten könnten die Situation in allen Kantonen innerhalb von kurzer Zeit verändern, schreibt die GDK dazu.

14 Kantone sind ganz einverstanden mit der Öffnungsstrategie des Bundesrates oder haben nur punktuelle Einwendungen dagegen. 11 Kantone und die Konferenz der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) sind teilweise einverstanden, und ein Kanton lehnt die Strategie ab. Dank dem präventiven Testen und dem Impfen sehen die VDK und die teilweise ablehnenden Kantone laut GDK Möglichkeiten für zusätzliche Öffnungen.

Vor allem die Gastronomie, der Tourismus und die Veranstaltungsbranche bräuchten mehr Planungssicherheit, lautet das Argument dieser Kantone. Die Hälfte der Kantone will in Vier-Wochen-Schritten öffnen. Die andere Hälfte und der Vorstand der VDK wünschen sich kürzere Intervalle von drei oder gar zwei Wochen.

Terrassen schneller öffnen

Eine knappe Mehrheit der Kantone möchte, dass Aussenbereiche von Gaststätten ab 1. März statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen ab 1. April öffnen dürfen. Allerdings müssten strikte Auflagen gelten. Auch wäre laut GDK zu klären, ob Restaurants trotz offenem Aussenbereich Härtefallgelder bekommen könnten.

Sehe der Bund von dieser Öffnung ab, müssten wenigstens in geöffneten Skigebieten die Terrassen geöffnet werden, damit Gäste ihr Essen vom Takeaway dort verzehren könnten. So könnten Menschenansammlungen besser verhindert werden, heisst es in der Stellungnahme der GDK. Einige Kantone lassen dies bereits zu.

Diverse Kantone sprechen sich dafür aus, ab 1. März oder 15. März auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater oder Kinos mit Kapazitätsbegrenzungen wieder zu öffnen. Die Altersgrenze für vom Bundesrat für junge Leute vorgeschlagene Erleichterungen in Kultur und Sport wollen einige Kantone auf bis 25 Jahre anheben.

Richtwerte differenziert anwenden

Für eine Mehrheit der Kantone sind die festgelegten Richtwerte für Öffnungsschritte zwar eine fundierte Grundlage zur Beurteilung weiterer Schritte. Allerdings findet die GDK, dass die Richtwerte differenziert angewendet werden müssten, mit Rücksicht auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen.

Da laufend mehr Menschen geimpft sind und mehr getestet wird, ist es in den Augen mehrerer Kantone allerdings nicht sachgerecht, sich auf die Infektionsrate zu stützen, da weniger Menschen ins Spital müssten. Wichtigstes Entscheidkriterium müsste die Belegung der Intensivstationen mit Covid-19-Patienten sein.

(AWP)