Maximal könnten in der Schweiz 1200 Intensivpflegebetten bereitgestellt werden, hatte Daniel Koch, Leiter Übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG), am Dienstag gesagt. Zur Auslastung der Betten machte das BAG am Mittwoch keine Angaben. Diese lägen in der Zuständigkeit der Kantone, schrieb es. Die Zahlen änderten täglich.
Die Armee verfügt über zusätzliche Ressourcen. Gemäss Angaben vom Freitag hat sie zusätzliche 204 Beatmungsgeräte für mögliche Patienten mit der Lungenkrankheit Covid-19.
Armee koordiniert
Die Spitäler sind laufend daran, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, wie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) auf Anfrage schreibt.
Laut den Kantonen ist der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) die Drehscheibe für die Bedarfsabdeckung. Er hat den Überblick über besetzte Notfallbetten. Der KSD gehört zum Armeestab. Doch dort wurde für weitere Informationen auf das BAG verwiesen.
Zahlen zur Belegung der Intensivpflege- und Beatmungsplätze waren auch bei direkten Anfragen in Spitälern nicht erhältlich. Im Universitätsspital Basel etwa hiess es, die Zahl der Betten hänge davon ab, wie viele gebraucht würden. "Das können wir im Bedarfsfall um das Mehrfache hochfahren", sagte Mediensprecher Nicolas Drechsler auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Beatmen auf mehreren Stufen
Beatmen könne man auf mehreren Stufen. Die Sauerstoffgabe via Nasenschlauch sei an jedem Bett möglich. Dann gebe es Beatmung mit Sauerstoffmasken mit einem etwas höher installierten Setting oder Beatmung in der Intensivmedizin. "Der Anteil der Covid-19 Patienten an den Beatmeten ist derzeit gering", teilte Drechsler mit.
Auch im Berner Inselspital sind die Plätze für intensive Versorgung noch nicht ausgelastet, wie es bei der Medienstelle auf Anfrage hiess. Bisher hätten auch noch keine zusätzlichen Plätze eingerichtet werden müsse, was das Spital bei Bedarf könne. Doch die Situation könne sich von Stunde zu Stunde ändern.
Der Bundesrat hat in seiner Covid-19-Verordnung vorgesorgt, indem auch private Spitäler einbezogen werden. Die Verordnung ermöglicht es Kantonen, Spitäler und Kliniken zu verpflichten, Kapazitäten für wegen des Coronavirus Erkrankte zur Verfügung zu stellen.
Verteilung je nach Bedarf
Neben den Betten braucht es auch medizinisches Material und Medikamente. Diese werden laut der GDK auf dem Weltmarkt auf Bundesebene zentral eingekauft und den Kantonen sowie den Spitälern und Kliniken zur Verfügung gestellt.
Für Desinfektionsmittel oder für Hygienemasken für das Gesundheitspersonal wird die Produktion wo möglich auch in der Schweiz hochgefahren oder das Material wird direkt aus dem Ausland importiert.
Es wird dann nach klaren Bedarfskriterien verteilt. Ziel des KSD ist es nach eigenen Angaben, "jederzeit durch effiziente Koordination eine bestmögliche sanitätsdienstliche Versorgung aller Patienten in allen Lagen zu gewährleisten".
Die Kantone machen aber darauf aufmerksam, dass es generell nicht einfach die Infrastruktur brauche, sondern auch das ausgebildete Personal für die Pflege. Dieses arbeite seit Wochen auf Hochtouren und leiste eine Vielzahl von Überstunden.
(AWP)