Bauherrschaft und Unternehmen müssten die betriebsspezifischen Massnahmen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände im Einzelfall besprechen, schreibt der SBV am Mittwoch in einer Mitteilung. Es sei ein Unterschied, ob auf einer Baustelle in einem Innenbereich auf engem Raum gearbeitet werden müsse, oder auf einer weitläufigen Baustelle draussen.
Der SBV nehme die Situation sehr ernst und setze weitreichende Massnahmen um, um den Schutz aller Beteiligten auf der Baustelle und die Eindämmung des Virus gemäss den Vorgaben des Bundes sicherzustellen. Im Zentrum stünden Hygienemassnahmen und organisatorische Anpassungen. Dazu gehörten auch terminliche Massnahmen.
(AWP)