Weiter fordert die CVP, dass die Unionsbürgerrichtlinie explizit vom Anwendungsbereich des Rahmenabkommens ausgeschlossen wird. Das soll wenn möglich in einer separaten Vereinbarung mit der EU festgelegt werden, unter Umständen in einer unilateralen Erklärung der Schweiz.

Zum Lohnschutz schlägt die CVP vor, Anpassungen bei der Voranmeldefrist und der Kautionspflicht mit einer Verschärfung der Sanktionen bei Missbräuchen und allenfalls einer verlängerten Übergangsregelung auszugleichen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der CVP hätten in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK) Anträge mit diesen Forderungen eingereicht, teilte die Partei am Dienstag mit. Die CVP-Fraktion hatte ihre Haltung bereits im Januar skizziert. Nun hat sie diese präzisiert. Die APK will ihre Beratungen zum Rahmenabkommen im März fortsetzen, bevor sie dem Bundesrat ihre Stellungnahme vorlegt.

(AWP)