Was will die Initiative?

Die Initianten fordern die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer auf vererbtes Vermögen sowie auf Schenkungen in der Höhe von 20 Prozent. Die Initiative erwähnt einen allgemeinen Freibetrag von 2 Milllionen Franken. Nur Erbschaften, die diesen Freibetrag übersteigen, müssen versteuert werden. Für Schenkungen beträgt der Freibetrag 20'000 Franken pro Jahr und beschenkte Person. Von der Steuer befreit sind Ehepartner (bzw. registrierte Partner) sowie steuerbefreite juristische Personen (etwa gemeinnützige Organisationen).

Die Steuer soll rückwirkend auf Schenkungen ab dem 1. Januar 2012 erhoben werden. Dies soll verhindern, dass vorgängig Schenkungen getätigt werden, um die Steuer zu umgehen. Erbschaften würden erst bei einer allfälligen Inkraftnahme des neuen Erbschaftsteuergesetzes mit dem neuen Satz von 20 Prozent versteuert werden, also nicht rückwirkend. Zwei Drittel der durch die Steuer generierten Einnahmen würde an die AHV gehen und ein Drittel an die Kantone.

Gilt der Freibetrag von 2 Millionen Franken pro Erbe oder pro Erblasser?

Es zählt das gesamte vererbte Vermögen pro Erblasser. Ein Beispiel: Eine verstorbene Person hinterlässt zwei erbberechtigten Kindern ein Vermögen von 3 Millionen Franken. Jedes der beiden Kinder hat Anspruch auf die Hälfte des Vermögens. Nach Abzug des Freibetrags bliebe 1 Million übrig, die zu 20 Prozent versteuert werden müsste. So bekämen beide nach Abzug der Erbschaftssteuer je 1,4 Millionen Franken.

Wie werden Erbschaften gegenwärtig gehandhabt?

Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt und variiert vom Kanton zu Kanton. Erträge gehen an die Kantone oder Gemeinden. Die Steuerhöhe ist progressiv ausgerichtet. Das bedeutet, dass mit steigendem Vermögen auch der Steuersatz zunimmt. Zusätzlich hängt die Steuerhöhe auch vom Verwandtschaftsgrad ab. Die Erben müssen, grob zusammengefasst, Erbschaften wie folgt versteuern:

  • Partner und direkte Nachkommen (Ehegatte, Kinder): Üblicherweise fällt bei diesen Erbschaften keine Steuer an. Nur in den Kantonen Appenzell Innerhoden, Waadt und Neuenburg werden Steuern auf direkte Nachkommen erhoben, wobei die Steuer in der Höhe von 1 bis 3,5 Prozent erst ab einem Freibetrag von 250'000 bis 500'000 Franken bezahlt werden muss.
  • Vorfahren (Eltern): Sie sind in vielen Kantonen ebenfalls von der Erbschaftssteuer befreit. In anderen Kantonen wiederum werden solche Erbschaften ab einem Freibetrag von 2'000 bis 200'000 Franken besteuert. Der Steuersatz kann, abhängig vom Wohnkanton, Werte von 1 bis 15 Prozent annehmen.
  • Alle weiteren Erben: Für sie fallen teilweise deutlich höhere Steuersätze an. Hier muss der Erbberechtigte im Extremfall bis zu 50 Prozent seines geerbten Vermögens abgeben. Die Freibeträge betragen maximal 10'000 Franken. Der Kanton Schwyz kennt übrigens als einziger Kanton überhaupt keine Erbschaftssteuer, egal an wen das Erbe geht.

Wieviel Geld wird in der Schweiz vererbt?

Eine Ende April 2015 veröffentlichte Studie der Universität Lausanne zeigt auf, dass 2011 insgesamt 61 Milliarden Franken vererbt wurden. Die Autoren der Studie, die Ökonomen Brülhart und Moreau, gehen aufgrund der gesammelten Daten davon aus, dass es im Jahr 2015 sogar 76 Milliarden Franken sein werden. Brülhart schätzt gemäss einem Interview bei "Rendez-Vous" auf Radio SRF vom 29. April, dass die Steuereinnahmen durch die Initiative ungefähr 6 Milliarden Franken betragen würden – das wären 4 Milliarden für die AHV und 2 Milliarden für die Kantone.

Wie werden Unternehmensnachlässe gegenwärtig besteuert?

Im aktuellen kantonalen Steuersystem haben der Kanton Zürich und weitere Kantone eine erbschaftssteuerrechtliche Regelung, welche ein bis zu 80-prozentiger Steuerabschlag gewährt, sofern das Betriebsvermögen vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit des Erwerbers dient und dieser den Betrieb noch mindestens zehn Jahre fortführt. Wobei für direkte Nachkommen derzeit ohnehin in fast allen Kantonen keine Erbschaftssteuer anfällt.

Wie würden Unternehmensnachlässe neu besteuert werden?

Die Erbschaftssteuerreform sieht eine ähnliche Ausnahmeregelung vor. Werden Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe an eine Nachfolge übergeben, welche den Betrieb mindestens 10 Jahre weiterführt, soll die Steuer tiefer als 20 Prozent ausfallen. Damit soll verhindert werden, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wegen der Erbschaftssteuer in Schwierigkeiten geraten könnten und Arbeitsplätze gefährdet sind. Das Initiativkomitee selbst schlägt vor, in solchen Fällen einen Freibetrag von 50 Millionen Franken zu gewähren. Höhere Beträge sollen mit 5 Prozent versteuert werden. Dies ist jedoch nur ein Vorschlag der Initianten, die genauen Bestimmungen wären bei Annahme der Volksinitiative durch das Parlament zu bestimmen.

Welche Argumente bringen die Befürworter?

Erbschaften würden ohne eigene Leistung erfolgen, da sei es nur fair, dass diese besteuert würden. Der Grossteil der Bevölkerung sei zudem gar nicht von der Erbschafts- und Schenkungssteuer betroffen. Die Steuer würde für eine gerechtere Vermögensverteilung in der Schweiz sorgen und der Vermögenskonzentration entgegenwirken. Es werde keine neue Steuer eingeführt, sondern nur die bisherige "intransparente und ungerechte" kantonale Besteuerung abgeschafft.

Nach Angaben der Initianten müssten Kantone keine Mindereinnahmen befürchten, da sie vom Bund eine Entschädigung bekämen. Zusätzlich könne durch die Steuereinnahmen die AHV saniert werden. Dank dem niedrigeren Steuersatz für KMU kämen diese auch nicht zu Schaden.

Was sagen die Gegner?

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer benachteilige Familienunternehmen, was wiederum Arbeitsplätze in Gefahr bringen würde. Durch eine Annahme der Initiative würde der eigene Nachwuchs gleich besteuert wie jeder andere Erbe. Dies schränke die Wirtschaftsfreiheit von Familien ein und widerspräche dem in der Verfassung formulierten Ziel der Familienförderung. Zudem würden Einkommen nach Einkommens- und Vermögenssteuer noch ein drittes Mal versteuert werden.

Ein weiteres Argument lautet, dass die Initiative die Steuerhoheit der Kantone abschaffe, was ein Angriff auf das Föderalismusprinzip der Schweiz sei. Der kantonale Steuerwettbewerb im Bereich Erbschaftssteuer werde ausgeschaltet. Dadurch bestünde die Gefahr, dass wohlhabende Personen ins Ausland ziehen und Unternehmen ihr Vermögen an ausländischen Standorten versteuern würden. Kantone müssten mit Mindereinnahmen rechnen, die Folge wären Steuererhöhungen.

Wer unterstützt die Initiative, wer ist dagegen?

Neben der SP, den Grünen, der Christlich-Sozialen Partei (CSP) und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) steht auch die bürgerlich-soziale EVP hinter der Initiative. Ausserdem bekommt die Initiative Unterstützung von den drei Zürcher Meili-Brüdern. Diese wurden 2006 durch eine Erbschaft ihres verstorbenen Vaters, dem Erfinder des Cerberus-Brandmelders, Multimillionäre. Sie starteten Ende April eine eigene, unabhängige Abstimmungskampagne und wenden dafür 500'000 bis 700'000 Franken auf, wie einer der Brüder in einem Interview mit Blick verriet. Gegner der Initiative sind die Parteien SVP, FDP, BDP, CVP und GLP. Zusätzlich sprechen sich auch der Schweizer Gewerbeverband (SGV), der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse sowie Bundesrat und Parlament gegen die Initiative aus.

Umfragen deuten auf ein Nein zur Vorlage hin: Wäre Ende April abgestimmt worden, hätten 38 Prozent bestimmt oder eher für die Initiative gestimmt, 51 Prozent eher oder bestimmt dagegen. 11 Prozent waren noch unentschlossen.