Die Verankerung einer Geheimhaltungsbestimmung im Krankenversicherungsgesetz widerspreche dem Öffentlichkeitsprinzip, rügt der oberste Datenschützer Adrian Lobsiger in einem Schreiben vom Donnerstag.

Er habe sich bereits in der verwaltungsinternen Ämterkonsultation gegen die Regelung ausgesprochen. Es sei unabdingbar, dass die Öffentlichkeit weiterhin die Genehmigungspraxis des Bundesamts für Gesundheit nachvollziehen könne.

Der Bundesrat will in gemäss der am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes eine gesetzliche Grundlage für Preismodelle mit der Pharmabranche schaffen. Die Dokumente darüber will er unter Verschluss halten.

Bei den Preismodellen handelt es sich um Vereinbarungen, die einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen und teuren Arzneimitteln und Therapien ermöglichen. Dabei müssen Pharmaunternehmen einen Teil der Kosten an die Versicherer zurückerstatten.

(AWP)