ZUWANDERUNG II: Nach dem Entscheid, die Personenfreizügigkeit auf Kroatien auszudehnen, hat der Bundesrat die entsprechende Verordnung angepasst. Diese betrifft die Übergangsperiode von maximal zehn Jahren. Das Regime läuft ab dem 1. Januar 2017 und entspricht den Übergangsregelungen, die auch für Rumänien und Bulgarien angewendet wurden. Im Zentrum stehen Höchstzahlen für neue Bewilligungen. Während der ersten fünf Jahre ist eine ansteigende Anzahl von Aufenthaltsbewilligungen und Kurzaufenthaltsbewilligungen von weniger als einem Jahr vorgesehen. 2017 stehen in der ersten Kategorie 54 und in der zweiten 543 Bewilligungen zur Verfügung, 2021 sind es dann 250 respektive 2000 Bewilligungen.

DATENSCHUTZ: Der Bundesrat will das Datenschutzgesetz nach 23 Jahren erstmals komplett überarbeiten - das im Einklang mit EU-Regeln. Der Bundesrat hat den Vorentwurf zu einer Totalrevision in die Vernehmlassung geschickt. In der Revision ist beispielsweise vorgesehen, dass der Eidg. Datenschützer - analog zu seinen europäischen Amtskollegen - von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung gegenüber den Verantwortlichen und Auftragsbearbeitern eröffnen kann. Im Vernehmlassungsentwurf ist zudem ausdrücklich das Recht auf Löschung von Daten festgehalten, während dies im aktuellen Gesetz nur implizit erwähnt ist. Generell soll die Transparenz der Datenbearbeitung verbessert werden. Konkret müsste der Verantwortliche die betroffene Person über die Beschaffung von Personendaten und deren Zweck ins Bild setzen. Diese Informationspflicht gälte auch, wenn die Daten bei Dritten beschafft wurden.

FAHRENDE: Jenische und Sinti sollen in der Schweiz als nationale Minderheit anerkannt werden. Zudem soll ihre Sprache und Kultur gefördert werden. Der Bundesrat will diese bereits angedachten Ziele weiterverfolgen. Er hat die Zwischenergebnisse der Arbeiten am Aktionsplan "Jenische, Sinti, Roma" analysiert. An die Hand nehmen will der Bund die Anerkennung der Schweizer Jenischen und Sinti sowie die Förderung von Projekten zugunsten ihrer Sprache und Kultur. Gleichzeitig soll die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" neu aufgestellt und gestärkt werden. In wichtigen Bereichen sei der Bund indessen auf die Mitwirkung der Kantone angewiesen, schreibt die Regierung. So seien etwa für die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen grundsätzlich die Kantone zuständig.

KLIMA: Die Schweiz soll das Pariser Klimaabkommen ratifizieren, das die internationale Klimapolitik nach 2020 festlegt. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu ans Parlament geleitet. Das Abkommen war vor einem Jahr beschlossen worden und ist am 4. November in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, den durchschnittlichen weltweiten Temperaturanstieg gegenüber der vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Die Schweiz müsste Massnahmen ergreifen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Das will der Bundesrat mit einer Revision des CO2-Gesetzes tun. Die Botschaft dazu will er im zweiten Halbjahr 2017 ans Parlament überweisen.

HANDELSSCHIFFFAHRT: Die Schweiz benötige für die nächsten Jahre keine über das bestehende Engagement des Bundes hinausgehende Förderung ihrer Hochseeflotte. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat. Er will dem Parlament deshalb keinen neuen Bürgschafts-Rahmenkredit vorlegen. Bislang gewährte dieser im Rahmen eines Verfassungsauftrags gemäss dem Landesversorgungsgesetz Bürgschaften an Reedereien in der Hochseeschifffahrt. Der aktuelle Kredit in Höhe von 1,1 Milliarden Franken endet im Juni 2017. Die letzten der in den vergangenen Jahren vergebenen Bürgschaften laufen im Jahr 2031 aus. Diese sollen bestehen bleiben, schrieb der Bundesrat. Zudem solle die Versorgungssituation im Bereich der maritimen Transportdienstleistungen auch in Zukunft regelmässig geprüft werden.

ENERGIEEFFIZIENZ: In der Bundesverwaltung und bundesnahen Betrieben gibt es grosses brachliegendes Potenzial bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Das grösste Hemmnis zur Verbesserung ist das Geld, wie ein neuer Bericht zeigt. Vor allem bei der Stromnutzung gibt es demnach grosse Möglichkeiten. Wenn Solarenergie, Wasser- und Windkraft flächendeckend genützt würde, könnte der Anteil der erneuerbaren Strom-Eigenproduktion am gesamten Stromverbrauch der Akteure von heute 10 auf 26 Prozent gesteigert werden. Auch bei der erneuerbar erzeugten Wärme sind laut dem Bericht noch nicht alle Optionen ausgeschöpft. Nun soll ein Aktionsplan ausgearbeitet werden.

ROBOTERAUTOS: Selbstfahrende und untereinander vernetzte Fahrzeuge könnten den Strassenverkehr sicherer machen und verflüssigen. Auch negative Folgen sind aber aus Sicht des Bundesrates denkbar. "Absehbar ist derzeit einzig, dass diese neuen Technologien kommen werden und dass sie das Potenzial haben, die Verkehrslandschaft der Schweiz zu verändern", schreibt der Bundesrat in einem Bericht. Er geht davon aus, dass automatisierte Autos in 15 bis 25 Jahren einen beträchtlichen Anteil der Fahrzeuge ausmachen werden. Die Auswirkungen hingen davon ab, wie Gesellschaft und Wirtschaft mit den neuen technologischen Möglichkeiten umgingen.

RADIUM: Die Zahl der mit Radium kontaminierten Gebäude ist höher als ursprünglich geschätzt. Etwa 550 bis 650 Gebäude dürften betroffen sein. Das steht in einem Zwischenbericht zu den Sanierungsarbeiten, den der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat. Durch die Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie bis in die 1960er-Jahre sind im Jurabogen viele Gebäude kontaminiert worden. Mit dem Aktionsplan Radium 2015-2019 sollen die radiologischen Altlasten beseitigt werden. Bisher wurden insgesamt 200 Gebäude und Gärten untersucht. Davon wiesen 40 eine Radiumkontamination auf, die eine Sanierung erforderlich macht.

VERSCHULDUNG: Der Bundesrat lehnt es ab, mit neuen Instrumenten auf den starken Franken und die tiefen Zinsen zu reagieren. Er will weder die Verschuldung ausweiten noch einen Staatsfonds schaffen. Auch an den rechtlichen Grundlagen zur Nationalbank will er nichts ändern. In zwei Berichten erläutert der Bundesrat, warum er am Status quo festhalten will. Im Parlament waren nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Nationalbank viele Forderungen laut geworden. Die Räte beauftragten den Bundesrat, Optionen zu prüfen.

LANDWIRTSCHAFT: Der Bundesrat will die Schweizer Agrarpolitik nicht auf den Kopf stellen. Nach einer umfangreichen Analyse der Systeme der USA, Kanadas und der EU kommt er zum Schluss, dass es beim Risikomanagement derzeit keinen Handlungsbedarf gibt. Aktiv geworden ist er im Auftrag des Nationalrats. Dieser hatte zwei Postulate von Jacques Bourgeois (FDP/FR) angenommen. Der Bauernverbands-Direktor wollte einen Vergleich der verschiedenen Agrarpolitiken sowie der Massnahmen zu Vorbeugung und Entschädigung von Elementarschäden.

HUNGER: Die Schweiz setzt sich weiterhin für internationale landwirtschaftliche Forschung ein, um den weltweiten Hunger zu bekämpfen. In den nächsten drei Jahren sollen rund 51 Millionen Franken in einen Topf fliessen. Die Regierung hat die Verlängerung des Schweizer Beitrags an die Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung (CGIAR) für die Periode 2017 bis 2019 genehmigt, wie sie mitteilte. Mit ihrem jährlichen Beitrag in Höhe von 16,8 Millionen Franken erfülle die Schweiz eines der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Die Beratungsgruppe unterhält und pflegt weltweit die grösste Sammlung von Nutzpflanzen und sichert damit die genetischen Ressourcen für künftige Generationen.

NAHOST: Die Schweiz leistet auch in den nächsten vier Jahren Beiträge an das UNO-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA). Das hat der Bundesrat beschlossen. Mit 20 Millionen Franken bleibt die jährliche Unterstützung im bisherigen Rahmen. Das Geld kommt in erster Linie den UNRWA-Programmen zugute, die Palästina-Flüchtlingen den Zugang zu Bildung, Gesundheitsvorsorge und sozialen Dienstleistungen ermöglichen. An den 685 Schulen des Hilfswerks werden derzeit eine halbe Million Kinder unterrichtet. Die UNRWA betreibt zudem 137 Gesundheitszentren in der Region und gewährt rund 300'000 Personen Unterstützung in Form von Nahrungsmitteln oder Bargeld.

CERN: Der Bundesrat sieht keinen Anlass, in die Lohn- und Sozialbedingung von Gastforschenden am CERN einzugreifen. Zu diesem Schluss kommt er in einem Bericht, den er im Auftrag des Nationalrats verfasst hat. Darin ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass am CERN rund 12'000 Forschende aus aller Welt arbeiteten. Angestellt seien sie in der Regel nicht vom CERN, sondern von ihren Forschungsinstituten. Das CERN und die Mitgliedstaaten hätten aber vereinbart, dass den Forschenden ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, damit diese ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten. Zudem müssten sie über eine Sozialversicherung verfügen. Viele bekommen auch Zusatzleistungen vom CERN. Damit sei sichergestellt, dass Gastforschende am CERN keinen prekären Verhältnissen ausgesetzt seien, schreibt der Bundesrat.

STEUERN: Der Bundesrat hat seine Vorschläge für die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Damit wird die Gesetzesänderung konkretisiert, die das Parlament im September beschlossen hatte. Neu ist unter anderem der weltweite Umsatz massgebend für die Steuerpflicht und nicht nur der im Inland erzielte. Die Verordnung enthält detaillierte Regelungen zu Beginn und Ende der Steuerpflicht. Definiert werden auch die neu zum reduzierten Satz steuerbaren elektronischen Zeitungen, Zeitschriften und Bücher. Sammlerstücke wie Kunstgegenstände und Antiquitäten werden genau umschrieben. Beim Erwerb solcher Gegenstände können künftig keine fiktiven Vorsteuern mehr abgezogen werden.

BAHN: Der Bundesrat hat verschiedene finanztechnische Anpassungen von Krediten für den Bahnausbau gemacht. Für die Fertigstellung der NEAT-Gotthardachse gab er eine Tranche von 360 Millionen Franken aus dem Verpflichtungskredit frei. Die Endkosten verändern sich dadurch nicht. Zudem hat er die Kredite für die NEAT, den Anschluss an das europäische Hochleistungsnetz sowie die Lärmsanierung um die aufgelaufene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöht. Es handelt sich um 608 Millionen respektive 149 Millionen Franken. Alle Kredite werden über den Bahninfrastrukturfonds gedeckt.

RAUMPLANUNG: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz wird auf den ländlichen Raum ausgedehnt. Der Bundesrat hat diesem Schritt zugestimmt. Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) wird in die Tripartite Konferenz (TK) überführt, wie das Umweltdepartement (UVEK) mitteilte. Die TAK war 2001 gegründet worden. Sie ermöglichte den Agglomerationen einen Austausch. Herausforderungen wie der Nutzungsdruck auf die Landschaft stellten sich aber sowohl urbanen als auch ländlichen Räumen, schreibt das UVEK.

(AWP)