Bankkonten werfen kaum mehr einen Zins ab, die Börse kriselt vor sich hin und mit Obligationen lässt sich derzeit ohnehin keinen Profit erwirtschaften: Geld anlegen verkommt im Tiefzinsumfeld immer mehr zur Herkulesaufgabe. Und da werden auch aussergewöhnliche Wege in Betracht gezogen. Zum Beispiel das frühzeitige Einzahlen der provisorischen Steuerrechnung.

Abhängig vom Kanton liess sich damit bisher eine vergleichsweise ansehnliche Rendite verdienen. Denn wer seinen Steuerbetrag vor dem Fälligkeitstermin (üblicherweise Ende September oder November) dem kantonalem Amt überweist, erhält auf diesen Betrag ab Zahlung bis Fälligkeitstermin normalerweise einen Vergütungszins rückerstattet. Wer umgekehrt zu spät einzahlt, dem wird ein Verzugszins belastet.

Trend hin zu tieferen Zinsvergütungen

Im letzten Jahr liess sich mit diesem legalen "Steuertrick" im bestverzinsten Kanton Obwalden stolze 2 Prozent Rendite erwirtschaften. Doch im Jahr 2016, ein Jahr nach der Einführung der Negativzinsen durch die Schweizerische Nationalbank, hat nun ein deutlicher Trend zur Zinsherabsetzung eingesetzt. Die Vergütungszinssätze der Kantone sind regelrecht kollabiert, wie Nachfragen von cash bei den kantonalen Steuerbehörden ergeben (siehe Tabelle unten).

Am deutlichsten hat der erwähnte Kanton Obwalden reagiert. Er setzte den Vergütungszinssatz von 2 Prozent im letzten Jahr auf 0,5 Prozent im 2016 herab.  Doch das krasseste Beispiel ist der Kanton Zug, welcher nach 1 Prozent Zins im letzten Jahr nun sämtliche Zinssätze – das sind Skontoabzug, Vergütungs- sowie Verzugszins – gleich ganz auf null gesetzt hat. Hier lohnt sich das frühe Einzahlen der Steuern überhaupt nicht mehr (siehe auch separaten Artikel).

Gesamthaft haben 11 Kantone ihre Zinssätze im neuen Jahr nach unten angepasst, darunter auch die bis anhin grosszügigen Kantone Zürich und Nidwalden, die nach 1,5 Prozent heuer nur noch 0,5 Prozent vergüten. Die Spitzenposition belegen 2016 die Kantone Schwyz, Neuenburg und die beiden Appenzeller Halbkantone, die mit jeweils 1 Prozent doch noch für einigermassen ordentliche Zinsen für "Steuerfrühzahler"sorgen.

Am unteren Ende bekommt Zug Gesellschaft vom Aargau und dem Wallis, die zwar nicht bei null stehen, doch mit 0,1 beziehungsweise 0,15 Prozent sehr nah dran sind. Danach folgen 9 Kantone innerhalb der Bandbreite von 0,2 bis 0,3 Prozent Zins.

Kantone wollen Geld nicht mehr frühzeitig

Bei der Festlegung dieser kantonal unterschiedlichen Zinssätze orientiert sich der Regierungsrat des jeweiligen Kantons nicht nur am aktuellen Marktzins. Es sollen auch Anreize geschaffen werden, dass steuerpflichtige Personen ihr Geld im voraus einzahlen, um so die Liquidität der Gemeinden und Kantone über das Jahr sicherzustellen. Wer frühzeitig einzahlt, hilft also seinem Wohnort und kassiert gleichzeitig auch noch einen Zins ein - eine typische Win-Win-Situation.

Im neuen Jahr haben jedoch zahlreiche Kantone den Vergütungszins gesenkt, aber niemand hat ihn angehoben. Diese Entwicklung spricht eine eindeutige Sprache: Die Kantone sind nicht mehr erpicht auf eine möglichst schnelle Einzahlung der Steuergelder.

Das hängt wie erwähnt stark mit der Einführung der Negativzinsen vom Januar 2015 zusammen. Zwar sind Kantone davon noch ausgenommen, doch könnte diese durch die Schweizerische Nationalbank gewährte Ausnahme bald bröckeln. Und dann wäre es für die Kantone plötzlich am besten, die Zahlungen möglichst spät zu erhalten, um Strafzinsen zu umgehen.

Doch trotz der immer tieferen Zinssätze, kann sich eine frühzeitige Einzahlung der Steuern noch immer lohnen. Denn die aktuell gewährte Verzinsung sämtlicher Kantone liegt noch immer über dem aktuellen Marktzins: Die Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen, welche auch als Marktzins angesehen wird, beträgt aktuell minus 0,13 Prozent. Und zinsbringende Alternativen sind wie gesagt rar geworden.

 Vergütungszins, in %Verzugszins, in %
Kanton2016201520162015
Appenzell a.R.1(1)3(3)
Appenzell i.R.1(1)3,5(3,5)
Neuenburg1(1)3(3)
Schwyz1(1)3,5(3,5)
Genf0,5(0,5)3(3)
Nidwalden0,5(1,5)4(5)
Obwalden0,5(2)5(5)
Schaffhausen0,5(0,5)5(5)
St. Gallen0,5(1)4(4)
Thurgau0,5(0,5)3(3)
Uri0,5(1)4(4,5)
Zürich0,5(1,5)4,5(4,5)
Luzern0,3(0,3)5(5)
Basel-Stadt0,25(0,5)4(4)
Bern0,25(0,25)3(3)
Solothurn0,25(0,25)3(3)
Tessin0,25(0,25)2,5(2,5)
Waadt0,25(0,5)3(3)
Basel-Landschaft0,2(0,2)6(6)
Freiburg0,2(0,2)3(3)
Jura0,2(0,25)5(5)
Wallis0,15(0,5)3,5(3,5)
Aargau0,1(0,5)5,1(5,5)
Zug0(1)0(1)
Glarus*-(-)4,5(4,5)
Graubünden**-(-)4(4)

Quelle: cash.ch, Stand 11.1.2016

*Steuervorauszahlungen werden im Kanton Glarus nicht verzinst. Für die frühzeitige Bezahlung der provisorischen Jahressteuer wird jedoch ein Skonto von 0,25% gewährt.

** Der Kanton Graubünden gewährt nur auf die zu viel bezahlten Beträge, die aufgrund einer zu hohen Rechnung bezahlt wurden, ein Vergütungszins von 0,2%.