Konkret sei es um den Güterverkehr auf bestimmten Eisenbahnkorridoren gegangen. "Der heutige Beschluss sendet ein klares Signal, dass derartige wettbewerbswidrige Absprachen nicht hinnehmbar sind", sagte die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager laut Mitteilung. Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass sich die drei Eisenbahnunternehmen rechtswidrig über Kundenanfragen ausgetauscht und sich gegenseitig höhere Preisangebote verschafft hätten. Es habe zwischen 2008 und 2014 entsprechende Absprachen gegeben.

Der ÖBB wurde die Strafe auf Grundlage einer Kronzeugenregelung komplett erlassen. Die Deutsche Bahn muss einerseits 50 Prozent mehr zahlen, weil sie den Angaben zufolge bereits zuvor durch illegale Absprachen aufgefallen war, andererseits wurde die Strafe wegen einer Zusammenarbeit im Rahmen der Kronzeugenregelung mit den Ermittlern um 45 Prozent ermässigt. Die Höhe der Ermässigung richtet sich danach, wann die Unternehmen ihre Zusammenarbeit angeboten haben und inwieweit dies hilft, ein Kartell nachzuweisen. Weitere zehn Prozent wurden abgezogen, weil die Bahn ihre Beteiligung eingeräumt habe./mjm/DP/jha

(AWP)