Das konzernweite Regelwerk definiert, nach welchen Kriterien die Bank Anleihen- und Aktientransaktionen, Kapitalanlage-Produkte sowie Finanzierungen als nachhaltig einstufen darf. Deutschlands grösstes Geldhaus folgt dabei den Grundsätzen für grüne und soziale Anleihen der International Capital Market Association (ICMA) sowie EU-Kriterien, der sogenannten Taxonomie.

Anfang der Woche hatte die Deutsche Bank bereits angekündigt, bis spätestens 2025 das Engagement im Bereich des Kohleabbaus weltweit beenden zu wollen - sowohl bei Finanzierungen als auch bei Kapitalmarkttransaktionen. So will die Bank keine neuen Kohlekraftwerke finanzieren und bei Geschäften mit solchen Energieunternehmen genauer hinschauen, die - gemessen an der vorhandenen Erzeugungskapazität oder der tatsächlichen Energieerzeugung - zu mehr als 50 Prozent von Kohle abhängig sind.

Im Bereich Öl und Gas schliesst die Deutsche Bank zum Beispiel die Finanzierung neuer Projekte zur Förderung in der Arktis ebenso aus wie Fracking-Verfahren in Ländern mit extremer Wasserknappheit./mar/DP/fba

(AWP)