Aus Sicht der EU-Kommission sind die Hilfen geeignet, erforderlich und angemessen und tragen dazu bei, die Corona-Krise in Deutschland zu bewältigen. "Mit dieser Regelung können Bund und Länder den Unternehmen bei der Bewältigung dieser Krise mit Kapitalstützen unter die Arme greifen", erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Sie gewährleistet gleichzeitig, dass der Staat eine ausreichende Vergütung für das von den Steuerzahlern getragene Risiko erhält, und bietet Anreize für einen möglichst frühen Ausstieg des Staates." Wettbewerbsverzerrungen würden in Grenzen gehalten.
Der Plan ergänzt nach Angaben der Kommission den bereits im Juli genehmigten Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich hauptsächlich an Grossunternehmen richtete. Für die Kapitalspritzen gelten strenge Vorgaben. Dazu zählt, dass der Betrieb sonst nicht weitergeführt werden kann, dass keine Alternative besteht und die Unterstützung im gemeinsamen Interesse liegt./vsr/DP/he
(AWP)