Der Bundesfinanzhof hatte zuvor in zwei Entscheidungen den Bund aufgefordert, künftig weder den Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einzubeziehen. "Das werden wir uns jetzt genau ansehen und prüfen, welche Auswirkungen dies haben wird", sagte Bösinger. "Wir werden zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer die steuerliche Berücksichtigung der Rentenbeiträge, die ab 2025 zu 100 Prozent gewährleistet wäre, vorziehen, um insoweit bestimmte Fälle einer möglichen Doppelbesteuerung abfedern."/cho/DP/jha
(AWP)