Den finanziellen Ausgleich bekommen würden Gasimporteure, die derzeit wegen der starken Drosselung russischer Gaslieferungen schwer belastet sind - weil sie Preissprünge nicht an Kunden weitergeben können.

In Regierungskreisen war die Rede davon, dass es sich noch nicht um einen finalen Entwurf handle. Es werde nach neuen Instrumenten gesucht, um im Falle einer Gasmangellage schwere Belastungen für Gaskunden zu verhindern.

Das bestehende Energiesicherheitsgesetz ermöglicht ein "Preisanpassungsrecht" für Versorgungsunternehmen. Dazu muss die Bundesnetzagentur eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" formal festgestellt haben, was noch nicht geschehen ist. Wird der Mechanismus aktiviert, könnten Versorger ihre aktuellen Mehrkosten innerhalb von kurzer Zeit an ihre Kunden weitergeben. Alte Verträge wären damit hinfällig, auch bei einer Preisgarantie - und für die Kunden würde es wesentlich teurer./hoe/DP/men

(AWP)