Bei Neubesetzungen der Posten muss darauf Rücksicht genommen werden. "Eine Bestellung eines Vorstandsmitglieds unter Verstoss gegen dieses Beteiligungsgebot ist nichtig", heisst es im Gesetz. "Das ist ein ganz wichtiges Signal an Frauen: Euch steht alles offen", sagte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Debatte. AfD und FDP stimmten gegen das Gesetz, Linke und Grüne enthielten sich.

Andere börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen, die nicht unter die Vorgabe fallen, sollen künftig begründen müssen, wenn sie für den Vorstand ohne Frauen planen - wenn sie also eine "Zielgrösse Null" in ihren Berichten angeben. Geschieht das nicht, drohen Bussgelder. Mit dem Gesetz werden die Berichtspflichten für Unternehmen entsprechend verschärft.

Nach Angaben der Organisation Fidar (Frauen in die Aufsichtsräte), die sich seit Jahren für das Thema einsetzt und die Entwicklung der Besetzung von Aufsichtsrats- und Vorstandsposten ständig verfolgt, fallen 66 börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen unter die neuen Vorgabe für einen Mindestanteil von Frauen im Vorstand. 24 davon haben demnach bisher keine Frau in der obersten Management-Etage. Es werde aber bereits reagiert: Seit Bekanntwerden der Gesetzespläne hätten sieben grosse Unternehmen weibliche Vorstandsmitglieder berufen. Nach dem Bundestagsbeschluss muss das Gesetz noch durch den Bundesrat./jr/DP/mis

(AWP)