Grundlage für das deutsche Gesetzesvorhaben ist die Schwarze Liste der EU zu Steueroasen. Auf der Liste stehen zwölf Staaten, darunter etwa Panama, Fidschi oder die Seychellen, die aus EU-Sicht Steuerhinterziehung oder unfairen Steuerwettbewerb erleichtern. Scholz betonte, das gemeinsame europäische Vorgehen sei wichtig. "So sorgen wir gemeinsam für mehr globale Steuergerechtigkeit."

Unter anderem sollen Aufwendungen für Betriebs- und Werbungskosten aus Geschäften mit Bezug zu Steueroasen künftig nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Neue Vorschriften soll es auch geben, wenn man Einkünfte auf eine Gesellschaft in einer Steueroase verlagert. Zudem werden Regelungen zur Quellensteuer verschärft, die auf Kapitalerträge im Ausland anfällt. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Die Hoffnung ist, dass das Gesetz Investoren generell von Geschäftsbeziehungen in den aufgelisteten Staaten abschreckt - und dass es dadurch auch zu Reformen in den Steueroasen kommt. Kritiker jedoch rechnen nicht mit einer starken Wirkung. So weisen die Grünen in Brüssel darauf hin, dass die auf der EU-Liste verzeichneten Länder nur zwei Prozent der weltweiten Steuervermeidung von Unternehmen ausmachten./tam/DP/eas

(AWP)