Das Abkommen ist Teil der Strategie, mit welcher der Bundesrat eine Lücke nach dem Brexit verhindern will. Das Vereinigte Königreich tritt am 1. Januar 2021 aus der EU aus. Der Vertrag über die Mobilität der Dienstleister regelt den Zugang und befristeten Aufenthalt von Unternehmensberatern, IT-Experten, Ingenieuren und ähnlichen Berufsleuten. Zudem enthält er Bestimmungen für die Berufsanerkennung.

Vorgesehen ist die Fortsetzung der bisherigen Regelung. Die Wirtschaft kann somit weiterhin Dienstleister aus Grossbritannien und Nordirland für 90 Tage anstellen. 2019 gab es 3800 solcher Jobvergaben.

Das Vereinigte Königreich öffnet seinen Markt für die Schweiz bei über 30 Dienstleistungen. Ausserdem gewährt es weitere Vorzugsbedingungen. So müssen sich Schweizer Anbieter keiner Bedarfsprüfung unterziehen und keine Englischkenntnisse nachweisen. Schweizer Dienstleister erhalten Marktzugang für zwölf Monate während einer Periode von 24 Monaten.

Der Marktzugang für Schweizer Dienstleister im Vereinigten Königreich beschränkt sich derzeit auf Leute mit universitärer oder gleichwertiger Ausbildung. Die britischen Behörden verpflichteten sich aber zu einer Überprüfung der Qualifikations-Kriterien.

Das Abkommen ist auf zwei Jahre befristet und lässt sich von beiden Seiten gemeinsam verlängern. Es soll für einen nahtlosen Übergang am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft treten. Im Juni 2021 legt es der Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung vor. Unterzeichnen werden es Wirtschaftsminister Parmelin und Elizabeth Truss, die britische Ministerin für internationalen Handel.

(AWP)