Die digitalisierte Wirtschaft bringe für Betriebe und auch für Konsumentinnen und Konsumenten Chancen und Risiken, schreibt die Weko im am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht. Sie mahnt zum Handeln mit Bedacht.

Bewährte Praxis

Greife man zu rasch ein, könnten neue Möglichkeiten gefährdet und auch die wirtschaftliche Entwicklung gebremst werden. Doch umgekehrt bräuchten neue Sachverhalte zügige Klärung.

In den Augen der Weko bewährt sich ihre Praxis: Die Märkte würden beobachtet und alle Verfahren von ausländischen Behörden gegen Tech-Giganten verfolgt. Verfahren würden eröffnet, sobald sich Unternehmen über eine Einschränkung des Wettbewerbs im Inland beschwerten.

Damit könnten sich die Schweizer Wettbewerbshüter auf die problematischsten Fälle konzentrieren, schreibt die Weko. Gleichzeitig blieben sie auf dem Laufenden. Rund um die digitale Transformation stellten sich im In- und im Ausland dieselben Herausforderungen.

Neue Aufgabe für Weko

Die Weko hat zudem eine neue Aufgabe erhalten. Grund sind die am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen gegen die Hochpreisinsel Schweiz - der indirekte Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative. Die Weko will bei der Umsetzung eine führende Rolle einnehmen und Leitentscheide erwirken, wie sie schreibt.

Neu steht im Kartellgesetz das Konzept der relativen Marktmacht von Unternehmen. Mit einem Merkblatt und einem Meldeformular will die Weko es betroffenen Unternehmen erleichtern, eine Anzeige zu machen. Verstösse gegen relative Marktmacht werden nicht gebüsst, die Weko kann ihnen jedoch Handlungs- und Unterlassungspflichten auferlegen.

Ein Missbrauch kann bestehen, wenn etwa ein relativ marktmächtiges Unternehmen einer Produzentin grundlos die Lieferung von Bauteilen verweigert, auf die diese angewiesen ist. Oder ein relativ marktmächtiges Unternehmen hindert andere Unternehmen, im In- und Ausland angebotene Waren zu ausländischen Konditionen zu beziehen.

Die Wettbewerbsbehörden führten 2021 in etwa gleich viele Untersuchungen wie in den beiden Vorjahren, nämlich zwanzig. Wie 2020 schloss die Weko auch 2021 leicht unterdurchschnittlich viele Verfahren ab. Im vergangenen Jahr gab es vier Weko-Endentscheide, gegenüber sechs im Jahr 2020 und elf im Jahr 2019.

Auch Vorabklärungen und Marktbeobachtungen gab es 2021 weniger als in den Jahren davor. Hingegen führte das Sekretariat mehr Beratungen durch als üblich.

(AWP)