Der Bundesrat hatte das Gesetz erst am Vormittag beschlossen, nachdem am Donnerstag der Bundestag zugestimmt hatte. Die 750 Milliarden Euro sollen dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür werden gemeinsam Schulden aufgenommen. Die Kläger sind der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung nicht zulässig ist. Deutschland gehe damit unkalkulierbare finanzielle Risiken ein. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen 2281 Bürger, wie das "Bündnis Bürgerwille" auf seiner Internetseite mitteilte.

Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 EU-Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Insgesamt sollen der Europäischen Union bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte zuvor gesagt, er sei zuversichtlich, dass die Ratifizierung trotz angekündigter Verfassungsklagen zeitnah abgeschlossen werden könne. "Klar ist, die im Eigenmittelbeschluss geregelte Finanzierung steht auf einem stabilen verfassungs- und europarechtlichen Fundament."/sem/DP/fba

(AWP)