Bei dem Vorschlag zu Konsumentenkreditverträgen geht es darum, dass bestehende Schutzregeln in Zukunft auch für Kredite unter 200 Euro sowie für Leasingverträge und Überziehungskredite gelten sollen. Zudem ist unter anderem geplant, die Informationspflichten für Anbieter zu verschärfen. Die Mitgliedstaaten sollen sich darüber hinaus verpflichten, Obergrenzen für Zinsen und die Gesamtkosten des Kredits festzulegen.
"Wir werden den Marktteilnehmern mehr Verantwortung übertragen und es für betrügerische Akteure schwieriger machen, sich hinter kompliziertem Rechtsjargon zu verstecken", kommentierte die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova. Justizkommissar Didier Reynders verwies darauf, dass die Digitalisierung durch die Corona-Pandemie noch einmal beschleunigt worden sei und zu einem Anstieg des Online-Shopping und zu einer Veränderung des Finanzsektors geführt habe.
Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wurden allein in Deutschland im Jahr 2020 rund 6,7 Millionen neue Ratenkreditverträge abgeschlossen. Die Summe der Konsumentenkredite belief sich demnach auf 235 Milliarden Euro. Der vzbv fordert bereits seit längerem Reformen. Über die Pläne der Kommission müssen nun die Mitgliedstaaten und das Europaparlament beraten. Sie entscheiden dann darüber, ob die bestehenden EU-Richtlinien wie vorgeschlagen angepasst werden./aha/DP/nas
(AWP)