Das teilte der Regulierer am Dienstag mit. Ohne eine Zertifizierung darf die Leitung nicht in Betrieb genommen werden.

Die Bundesnetzagentur sei nach eingehender Prüfung der Unterlagen für die Pipeline zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers nur dann in Betracht komme, wenn dieser in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert sei, teilte der Regulierer zur Begründung mit. Die Nord Stream 2 AG mit Sitz in der Schweiz wolle nun eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung gründen. Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung von Vermögenswerten auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen und die Bundesnetzagentur in der Lage sei, die Unterlagen der neuen Tochtergesellschaft zu prüfen.

Die Betreibergesellschaft kündigt an, ein Nord Stream 2-Tochterunternehmen gründen zu wollen. "Unser Unternehmen will mit diesem Schritt die Einhaltung von geltendem Recht und Richtlinien gewährleisten", hiess es weiter. Zu Details des Verfahrens, seiner möglichen Dauer und den Auswirkungen auf die Betriebsaufnahme der Pipeline wolle sich die Nord Stream 2 AG nicht äussern.

Die rund 1200 Kilometer lange Doppelröhre der Nord Stream 2 AG ist fertiggestellt, aber noch nicht in Betrieb. Sie soll Gas von Russland nach Deutschland und in weitere Länder transportieren. Die Pipeline gehört zum russischen Konzern Gazprom. Sie ist auch politisch umstritten. Kritiker der Ostsee-Pipeline befürchten eine immer grössere Abhängigkeit Deutschlands und Europas von Russland, das unter Präsident Wladimir Putin Gas auch schon als politisches Druckmittel eingesetzt hat.

(Reuters)