Damals waren 54,3 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Vorlage, aber 13 der 23 Kantone dagegen. Diesmal, bei der Konzernverantwortungsinitiative, war das Volksmehr mit 50,7 Prozent Ja knapper, aber das Ständemehr mit der Ablehnung von 14,5 der 23 Kantone deutlicher.

Ein noch klareres, dem Volkswillen widersprechendes Ständemehr gab es bisher nur einmal: 1955, als über die Volksinitiative "Mieter- und Konsumentenschutz" abgestimmt wurde, waren 15 von 22 Kantonen dagegen, bei einem knappen, 50,2-prozentigen Ja des Stimmvolks.

Die letzten, trotz Ja-Mehrheit des Souveräns am Ständemehr gescheiterten Vorlagen waren (vor dem Familienartikel) 1994 das obligatorische Referendum zur erleichterten Einbürgerung (52,8 Prozent ja, aber Ständemehr 10:13), 1983 das obligatorische Referendum zum Energieartikel (50,9 Prozent ja, aber Ständemehr 11:12) und 1975 das obligatorische Referendum zum Konjunkturartikel (52,8 Prozent ja, aber Ständemehr 11:11; ein Gleichstand gilt als Ablehnung).

Davor trat der Fall (zusätzlich zur Mieter- und Konsumentenschutz-Initiative) 1973 beim obligatorischen Referendum zum Bildungswesen ein (52,8 Prozent ja, aber Ständemehr 10,5:11,5), 1970 beim obligatorischen Referendum zur Finanzordnung (55,4 Prozent ja, aber Ständemehr 9:13) und 1866 beim obligatorischen Referendum zu Mass und Gewicht (50,4 Prozent ja, aber Ständemehr 9,5:12,5).

(AWP)