Konkret wird bemängelt, dass das Vereinigte Königreich bei der Vergabe der Fördermittel bewerte, wie gross der britische Anteil eines Projekts sei. Nun folgt eine Aussprache auf WTO-Ebene bei einem sogenannten Streitbeilegungsverfahren. Führt dies nicht zum Erfolg, kann die EU beantragen, dass die WTO über den Streit entscheidet, wie es in Brüssel hiess./mjm/DP/jha
(AWP)