Das ausgehandelte, aber von der Schweiz bislang nicht unterzeichnete Rahmenabkommen soll unter anderem den gegenseitigen Marktzugang einheitlicher und effizienter machen. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil von Abkommen sind.

Gegner des Abkommens in der Schweiz kritisieren die aus ihrer Sicht inakzeptablen neuen Auflagen der EU. Die Regierung hatte deswegen mitgeteilt, der Vertrag sei in seiner jetzigen Form nicht mehrheitsfähig. Die EU hat inhaltliche Nachverhandlungen bislang ausgeschlossen. Sie war lediglich bereit, Zusatzerklärungen abzugeben, um Kritiker zu beruhigen./aha/DP/jha

(AWP)