Konkret gehe es etwa darum, dass die Muttergesellschaft, die bundeseigene DB AG, seit 2012 die Verluste von DB Cargo abdecke, der DB Cargo Dienstleistungen zu vorteilhaften Preisen bereitgestellt habe und teilweise Bezüge von Beamten übernehme. Nun können Deutschland und andere Beteiligte Stellungnahmen abgeben. Die Einleitung einer Untersuchung bedeutet nicht, dass die Hilfen tatsächlich gegen EU-Recht verstossen haben./mjm/DP/jha

(AWP)