Damit waren sie einem Vorschlag von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen gefolgt. Die Regel sieht Ausnahmen etwa für Ärzte, Pflegekräfte, Diplomaten und Heimkehrer vor. Die Entscheidung über solche Einreisebeschränkungen kann jedes Land für sich treffen.

Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Massnahme mehr als 30 Tage brauche, um wirksam zu sein, hiess es am Mittwoch in einer Mitteilung der EU-Kommission. Die Behörde rief die Staaten zu einem abgestimmten Vorgehen bei der Verlängerung auf. Massnahmen an den Aussengrenzen seien nur dann effektiv, wenn sie einheitlich seien.

Deutschland setzt die Regel seit dem Abend des 17. März um. Ausnahmen gibt es dem Bundesinnenministerium zufolge für Drittstaatangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat. Wer einen dringenden Einreisegrund hat - beispielsweise eine Beerdigung oder einen Gerichtstermin - muss dafür die entsprechenden Nachweise mitführen. Staatsangehörigen von EU-Staaten und ihren Angehörigen wird die Durchreise durch Deutschland gestattet. Das gilt auch für Bürger aus Grossbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Von der Leyen hatte den Einreisestopp auch in der Hoffnung vorgeschlagen, die in der Corona-Krise eingeführten Kontrollen an den Binnengrenzen würden daraufhin gelockert. Dies ist seitdem allerdings nicht geschehen. Deutschland und etliche andere Länder im eigentlich kontrollfreien Schengenraum kontrollieren ihre Grenzen seit Wochen oder schlossen sie weitgehend. Dies führte teils zu kilometerlangen Staus an den Grenzübergängen. Lastwagen mussten stundenlang warten, die Lieferketten im europäischen Binnenmarkt waren unterbrochen./wim/DP/fba

(AWP)