Um Endkunden vor starken Preisschwankungen zu schützen, schlägt die Behörde etwa ein Recht auf Festpreisverträge sowie auf Verträge mit dynamischer Preisgestaltung vor. So könnten Verbraucher sich sowohl für sichere, langfristige Preise als auch für Verträge mit dynamischen Preisen mit den Versorgern entscheiden, wenn sie Preisschwankungen ausnutzen wollen.

Seit Monaten wird über Änderungen auf dem Strommarkt diskutiert - vor allem, da der Strompreis auch vom Gaspreis abhängig ist. Dieser war infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stark gestiegen. Eine ganz grosse Reform mit Entkopplung des Strompreises vom Gaspreis soll es aber nun nach Vorstellungen der Kommission nicht geben.

Um Investitionen in erneuerbare Energien anzukurbeln, sollen die EU-Staaten dem Vorschlag der Kommission zufolge Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom garantieren, wenn sie neue Investitionen tätigen. Gelten soll dies für Investitionen in alle erneuerbaren Energien und in Kernkraft. Öffentliche Garantien für Stromabnahmevereinbarungen zwischen Energieerzeugern und gewerblichen Abnehmern sollen daneben langfristige Preisstabilität bieten und dem Erzeuger die nötige Sicherheit geben, eine Investitionsentscheidung zu treffen. Das Europäische Parlament und die Länder müssen den Vorschlag der Kommission nun endgültig aushandeln./red/DP/ngu

(AWP)