Ihre eigentliche Empfehlung dazu will die Kommission aber erst auf Grundlage der Konjunkturdaten im Mai abgeben. Die Entscheidung liegt dann bei den EU-Staaten. Die sogenannte allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts wurde im März 2020 erstmals überhaupt aktiviert. Damit müssen die EU-Staaten die Schulden- und Defizitregeln - nicht mehr als 60 Prozent Schuldenquote und nicht mehr als 3 Prozent Haushaltsdefizit gemessen an der Wirtschaftsleistung - offiziell nicht einhalten und können sich stärker verschulden, um ihrer Wirtschaft unter die Arme zu greifen./vsr/DP/mis
(AWP)