Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten nach Ansicht des Parlaments nicht verlangen, dass ihre Angestellten ausserhalb der Arbeitszeit direkt oder indirekt verfügbar sein sollten. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass wer sich auf das Recht auf Nichterreichbarkeit berufe, vor negativen Folgen geschützt werde. Es solle ausserdem Mechanismen für den Umgang mit Beschwerden in Bezug auf das Recht geben.

Die Abgeordneten wiesen in ihrem Bericht auch auf die Gefahren von mobilem Arbeiten hin, welche in der Corona-Krise deutlich zugenommen habe. Sie forderten von der Kommission, genaue Mindestanforderungen hierfür festzulegen. Berichterstatter Alex Agius Saliba wies in der Plenardebatte am Mittwoch darauf hin, dass diejenigen, die regelmässig von zuhause aus arbeiteten, mit bedeutend höherer Wahrscheinlichkeit Überstunden machten.

EU-Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit betonte, dass ein Recht auf Nichterreichbarkeit nicht nur eine soziale, sondern auch eine wirtschaftliche Komponente habe. "Menschen sind keine Roboter, Menschen haben Grenzen." Wer eine bessere Produktivität wünsche, dürfe Menschen nicht 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche belagern./rbo/DP/nas

(AWP)