Konkret soll demnach in den Verhaltenskodex aufgenommen werden, dass Mitglieder des Rechnungshofs in Luxemburg wohnen müssen. Auch müssen sie darüber künftig regelmässig einen Nachweis erbringen. Lehne steht seit einem Bericht der französischen Zeitung "Libération" in der Kritik. Demnach erhielten der Präsident und andere Angestellte des Rechnungshofs Wohngeld in Luxemburg, obwohl sie in Wahrheit gar nicht dort wohnten. Der ehemalige CDU-Europaabgeordnete wies die Vorwürfe zurück.
"Libération" berichtete über eine Wohnung in Luxemburg, unter deren Adresse Lehne und andere Angestellte des Rechnungshofs gemeinsam gemeldet seien. Der Chef der Behörde verbringe die meiste Zeit in Düsseldorf, habe aber seit 2014 mehr als 325 000 Euro an Wohnzulagen erhalten. Mindestens acht andere Mitglieder des Rechnungshofs hielten sich ebenfalls nur selten in Luxemburg auf. Der Rechnungshof ist eigentlich dafür zuständig, dass die EU ihr Geld richtig verwendet./wim/DP/nas
(AWP)