Drei Staaten wurden von den Ministern von der schwarzen Liste auf die graue Liste gesetzt. Dabei handelt es sich um Bahrain, die Marshallinseln und St. Lucia. Die schwarze Liste enthält jene Drittstaaten und Gebiete, welche die EU als unkooperativ einstuft und der Steuervermeidung Vorschub leisten.

Die graue Liste hingegen umfasst Jurisdiktionen, die aus Sicht der EU ebenfalls Steuervermeidung praktizieren, aber Änderungen zugesagt haben. Dazu gab ihnen die EU bis Ende 2018 Zeit.

Er sei froh, dass mehr Jurisdiktionen zugesagt hätten, ihre Steuerpolitik zu reformieren, sagte der Bulgare, dessen Land zurzeit den EU-Vorsitz hat. Die EU appelliere an die anderen Staaten und Gebiete, das gleiche zu tun. "Und an all jene, die bereits Zusagen gemacht haben, diese zügig umzusetzen."

KARIBIK-INSELN BEURTEILT

Ausserdem urteilten die EU-Finanzminister am Dienstag über mehrere karibische Inseln. Denn im letzten Dezember, als die beiden Listen gutgeheissen worden waren, waren acht Jurisdiktionen aus der Karibik ausgenommen worden. Grund dafür waren Hurrikans im letzten September, die ihnen stark zugesetzt hatten.

Nun holten die EU-Finanzminister dies nach. Sie setzten Bahamas, die US-Jungferninseln sowie Saint Kitts und Nevis auf die schwarze Liste. Neu auf die graue Liste kamen Anguilla, die britischen Jungferninseln, Dominica sowie Antigua und Barbuda. Die Beurteilung der Turks- und Caicosinseln wurde vertagt, da noch Informationen fehlen.

Im letzten Dezember hatten die EU-Finanzminister erstmals eine schwarze und eine graue Listen mit Steueroasen verabschiedet. Damals landeten 17 Staaten auf der schwarzen und 47 Staaten auf der grauen Liste. Als Entscheidungsgrundlage diente der Aktionsplan gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung BEPS der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD).

Die Schweiz ist OECD-Mitglied und wird die BEPS-Regeln umsetzen. Doch aufgrund des Volksentscheids gegen die Unternehmenssteuerreform III verzögert sich dies. Als Folge davon landete nun auch die Schweiz auf der grauen Liste.

Bereits im Januar waren die Listen von den EU-Finanzministern schon einmal angepasst worden. Aktuell enthält die schwarze Liste neun Jurisdiktionen und die graue Liste 62.

AUCH KRITIK AN EU-STAATEN

Nachdem die EU im Dezember ihre schwarze Liste bekannt gemacht hatte, wurde Kritik von aussen laut, sie würde einige ihrer Mitgliedsstaaten schonen, die ebenfalls den Ruf von Steueroasen hätten. Die Entwicklungshilfe-Organisation Oxfam forderte vehement, auch Irland und die Niederlanden auf die Liste zu setzten. Auch aus der Schweiz hörte man ähnliche Kritik.

Vergangene Woche rüffelte die EU-Kommission nun auch einige ihrer Mitgliedstaaten. Dabei handelt es sich um Belgien, Irland, Luxemburg, Malta, Ungarn, Zypern und die Niederlande.

EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici sagte im Rahmen des "Europäischen Semesters" - einem Instrument zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik -, er wisse, dass einige Mitgliedstaaten "Schritte unternommen haben, um ihr Steuermodell anzupassen. Wir sind aber der Meinung, dass die Fortschritte noch nicht ausreichen". Doch dieses "Europäische Semester" bietet keine gesetzliche Grundlage, um gegen EU-Staaten vorzugehen.

Die EU kann lediglich gegen Mitgliedstaaten vorgehen, die EU-Recht nicht umsetzten. Im Bereich Steuervermeidung wäre das, wenn etwa einige Staaten die BEPS-Regeln, wie sie von der EU beschlossen sind, nicht umgesetzt würden. Dann könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, an dessen Ende hohe Bussen stehen. Doch dafür ist es noch zu früh: Denn es laufen zurzeit noch die Umsetzungsfristen.

(AWP)