Offen ist nach wie vor die Position des britischen Kommissars. Das Land müsste eigentlich ein Mitglied stellen, weil es nach der Verschiebung des Brexit-Termins auf Ende Januar bei Amtsantritt der Kommission weiter zur EU gehört. London hat aber mit Hinweis auf die Parlamentswahl am 12. Dezember niemanden benannt.

Die amtierende EU-Kommission hatte deshalb vorige Woche ein Strafverfahren gegen Grossbritannien gestartet und eine Stellungnahme bis zum (heutigen) Freitag verlangt. Bis zum Nachmittag war diese aber noch nicht eingetroffen. Die neue Kommission kann aus Sicht von EU-Juristen trotzdem schon ihr Amt antreten. Sollte der Brexit wie geplant am 31. Januar kommen, hätte sich der Streit erledigt. Andernfalls könnte ein Kommissar nachnominiert werden./vsr/DP/men

(AWP)