Die Europäische Union stellt Anforderungen an Steuertransparenz, faire Besteuerung von Unternehmen und die Umsetzung von Mindeststandards, wie das Fürstentum mitteilte.

Liechtenstein war Ende 2017 von der EU zusammen mit rund 60 weiteren Ländern, darunter auch der Schweiz, auf die Graue Liste gesetzt worden. Die EU hatte damals nach Enthüllungen über weit verbreitete Praktiken von Steuerflucht und -hinterziehung eine Schwarze Liste mit 17 Ländern und Gebieten verabschiedet.

Zusätzlich wurde eine Graue Liste für Länder und Gebiete erstellt, die unter verschärfter Beobachtung stehen. Liechtenstein hatte damals eine politische Zusage abgegeben, notwendige gesetzliche Anpassungen umgehend vorzunehmen.

Steuergesetz angepasst

Wie das Fürstentum nun mitteilte, wurde das Steuergesetz angepasst und Mitte Juli in Kraft gesetzt. Die rasche Umsetzung zeige "das klare Bekenntnis Liechtensteins zu den Kriterien der EU für eine faire Unternehmensbesteuerung", schrieb die Liechtensteiner Regierung in der Mitteilung.

Auf der Grauen Liste und somit unter Beobachtung stehen weiterhin mehr als 50 Länder und Gebiete - darunter auch die Schweiz. Auf der Schwarzen Liste übrig geblieben sind noch Namibia und die Inselstaaten Amerikanisch-Samoa, Trinidad und Tobago, Guam, Samoa und die Amerikanischen Jungferninseln.

(AWP)