Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatten sich Mitte März 2020 alle EU-Staaten ausser Irland sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island darauf geeinigt, nicht zwingend notwendige Reisen in die EU zunächst zu verbieten. Je nach Corona-Lage in den Ländern wird dieser weitgehende Einreisestopp von Zeit zu Zeit jedoch gelockert. Grundsätzlich ist er nicht bindend. Deutschland setzt die Vorgaben weitgehend um.

Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Touristen gelten nach einem Beschluss vom Mai 2021 ohnehin Ausnahmen. Gleiches gilt unter anderem für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen sowie für Drittstaatler mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU- oder Schengenstaat. Ausgenommen sind zudem unter anderem Gesundheits- und Transportpersonal sowie Saisonarbeiter./wim/DP/eas

(AWP)