Die EU verwies dabei auch darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 2017 festgestellt hatte, dass die Verurteilung Nawalnys willkürlich und offensichtlich unangemessen war. "Die EU wiederholt ihre Forderung nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung von Herrn Nawalny sowie all jener Bürger und Journalisten, die festgenommen wurden, weil sie von ihrem Recht auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäusserung Gebrauch gemacht haben", heisst es in der Erklärung weiter.

Nawalny war am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er aus Sicht der Richterin mehrfach gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren von 2014 verstossen hat. Ihm werden aber ein mehrmonatiger Hausarrest und Haftzeiten angerechnet, so dass seine Anwälte von zwei Jahren und acht Monaten im Straflager ausgehen. Er käme damit im Oktober 2023 wieder frei.

Der Oppositionspolitiker hatte sich im Januar zur Rückkehr in seine Heimat entschieden, obwohl er dort im vergangenen August Opfer eines Anschlags mit dem als Chemiewaffe verbotenen Nervengift Nowitschok geworden war. Er war dann bei seiner Ankunft festgenommen worden.

Wegen der Inhaftierung Nawalnys gibt es in der EU bereits seit dem vergangenen Monat Forderungen nach weiteren EU-Sanktionen gegen Russland. Wegen des Anschlags auf Nawalny, der danach in Deutschland behandelt wurde, hatte die EU bereits im vergangenen Jahr Einreise- und Vermögenssperren gegen mutmassliche Verantwortliche aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin verhängt. In Brüssel wird davon ausgegangen, dass staatliche Stellen in Russland hinter dem Attentat stehen./aha/DP/fba

(AWP)