Ehemalige Anteilseigner der Bank hatten die EU-Kommission auf Schadenersatz verklagt, weil diese aus Sicht der Kläger mit rechtswidrigen Anweisungen die Rekapitalisierung der Bank verhindert habe. Mit seinem Urteil weise das Gericht die Klage ab, weil die Kläger "keinen Kausalzusammenhang zwischen dem angeblich rechtswidrigen Verhalten der Kommission und dem behaupteten Schaden nachgewiesen haben", teilte das EU-Gericht mit. Die Voraussetzungen für eine ausservertragliche Haftung der Union seien nicht erfüllt./mjm/DP/jha

(AWP)