Facebook legte Berufung ein und argumentierte unter anderem, die belgischen Behörden seien nicht zuständig. Zwar sei es grundsätzlich Aufgabe der federführenden Behörde zu beschliessen, ob das Verhalten eines Unternehmens gegen die Datenschutzgrundverordnung verstösst. Sie könne eine Entscheidung jedoch nicht alleine treffen, sondern müsse "loyal und wirksam" mit den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Zudem gebe es Ausnahmen, etwa wenn ein Fall nur mit einer Niederlassung im jeweiligen Land zusammenhängt oder nur Menschen aus dem Mitgliedsstaat beeinträchtigt sind.

"Die Internet-Riesen werden es künftig schwerer haben, sich durch eine geschickte Standortwahl einer effektiven Kontrolle zu entziehen", teilte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) mit. Das stärke die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Anspruch auf transparente Regeln und sichere Verfahren zum Schutz ihrer persönlichen Daten hätten./mjm/DP/jha

(AWP)