Mit dem Leistungsschutzrecht wurden Betreiber von Suchmaschinen grundsätzlich verpflichtet, eine Vergütung an Presseverleger zu zahlen, wenn sie Auszüge aus deren Inhalten darstellen.

In diesem Jahr wurde mit der EU-Urheberrechtsreform ein ähnlich gelagertes europäisches Leistungsschutzrecht beschlossen, das bis Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Deutsche Verlegerverbände riefen die Gesetzgeber nach dem Urteil auf, schnell zu handeln.

Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Im Gesetz heisst es, nur "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" - sogenannte Snippets - dürften von Suchmaschinen frei verwendet werden. Darüber, wie lang ein sogenanntes Snippet nach dieser Formulierung sein kann, gab es bis zuletzt Debatten.

"Das Urteil heisst im Grunde, dass Google solche Snippets unentgeltlich veröffentlichen kann", betonte Michael Knospe, Medienrechtsexperte im Münchner Büro von Simmons & Simmons. Das gelte, bis die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. "Auch über diese Umsetzung wird die Kommission in Kenntnis gesetzt werden müssen."

Der EuGH äusserte sich zu einem Verfahren vor dem Berliner Landgericht, in dem die Verwertungsgesellschaft VG Media Schadenersatz von Google verlangt. Die VG Media vertritt Presseverlage in Deutschland, darunter Axel Springer, Handelsblatt, Funke und Dumont. Im August 2014 erteilten etliche Verlage innerhalb der VG Media eine "Gratiseinwilligung" an Google, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets in Suchergebnissen dargestellt worden wären.

Die Bundesregierung war seinerzeit davon ausgegangen, dass der Entwurf nicht in Brüssel vorgelegt werden muss. Das Berliner Landgericht bat den EuGH 2017, diese Einschätzung zu prüfen. Die Richter in Luxemburg folgten der Einschätzung ihres Gutachters, dass das deutsche Leistungsschutzrecht speziell Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft betraf. In diesen Fällen ist gemäss einer EU-Richtlinie eine vorherige Notifizierung der Kommission Pflicht. Der Schritt kann nicht nachgeholt werden.

"Wir freuen uns, dass dies nun geklärt ist", erklärte Google am Donnerstag knapp zu dem EuGH-Urteil.

Der Geschäftsführer der VG Media, Markus Runde, betonte, dass die Entscheidung nur den Zeitraum zwischen 2013 und der Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht im April 2019 betreffe. Das europäische Presseverlegerrecht sei zu Gunsten der Verleger weitgehender und robuster ausgestaltet. "Die Presseverleger bitten den deutschen Gesetzgeber daher, jetzt umgehend für Rechtssicherheit zu sorgen."

"Der EuGH-Beschluss irritiert", erklärten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und verwiesen auf das neu beschlossene Leistungsschutzrecht in der EU-Richtlinie. Nun sei es "Aufgabe des deutschen Gesetzgebers, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen und das europäische Presseleistungsschutzrecht zügig und eindeutig vorab umzusetzen."/so/DP/jha

(AWP)