Das Bundesstrafgericht befragte eine ehemalige Kundenberaterin der Falcon Bank und einen Anwalt, der mittels eines sogenannten Escrow-Vertrages als Treuhänder für jene 133 Millionen Euro eingesetzt wurde, die später verschoben wurden.

Bei den Befragungen zeigte sich, dass aufgrund der bald zehn verstrichenen Jahre seit den von der Anklage umfassten Ereignissen die Beantwortung von Detailfragen in vielen Fällen nicht möglich war.

Nicht erschienen ist trotz Vorladung als Auskunftsperson der ebenfalls Beschuldigte Khadem al-Qubaisi, der Präsident und Kunde der Falcon Bank war und an welchen Gelder geflossen sind. Ebenfalls nicht angereist ist der als zweite Auskunftsperson vorgeladene Mohamed al-Husseiny.

Der Aufenthaltsort von beiden konnte nicht geklärt werden. Die Bundesanwaltschaft (BA) geht davon aus, dass sie sich in Abu Dhabi/Vereinigte arabische Emirate in Haft befinden.

Keine Kontrolle

Die BA beschuldigt den Ex-CEO, der im Oktober 65 Jahre alt wird, zwischen Januar 2012 und Februar 2016 Gelder in Höhe von insgesamt 133 Millionen Euro an Unternehmen in der Schweiz und im Ausland überwiesen zu haben und sich dabei der qualifizierten Geldwäscherei schuldig gemacht zu haben. Die Beträge wurden dem malaysischen Staatsfonds 1MDB entwendet.

Der Bank als juristische Person wird vorgeworfen, kein ausreichendes Kontrollsystem zur Vermeidung von Geldwäscherei gehabt zu haben, womit sie sich der Strafbarkeit des Unternehmens schuldig gemacht habe.

(AWP)