Der Ständerat hat die entsprechende Änderung des Kollektivanlagengesetzes am Mittwoch als Erstrat ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter soll der sogenannte Limited Qualified Infestor Fund (L-QIF) qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken, Vermögensverwaltungen oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verfügung stehen.

Das neue Finanzprodukt soll dazu führen, dass Geschäfte vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz zurückgeholt werden können und die Wertschöpfungskette grösstenteils in der Schweiz verbleibt. Damit könne die Schweiz zu Luxemburg aufschliessen, sagte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH). Dort sei das Produkt seit 2016 erfolgreich im Einsatz. Auch viele Anleger aus der Schweiz würden es nutzen.

Maurer: Angemessene Deregulierung

Schweizer Anleger sollten dafür aber nicht mehr ins Ausland gehen müssen, erklärte Finanzminister Ueli Maurer. Es handle sich bei der Vorlage um eine "angemessene Deregulierung".

Gewisse Kapitalanlagen sollen zudem von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde befreit werden. Die Verwaltung muss über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden.

Der Rat beschloss auf Antrag seiner Kommission weiter, dass die jederzeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen länger als fünf Jahre ausgesetzt werden können soll. Finanzminister Ueli Maurer meldete Bedenken dazu an, weil die etablierten Regelungen bezüglich geschlossener und offener Fonds so verwässert werde.

Private Personen, die Immobilien besitzen, sollen vom Fonds ausgeschlossen werden. So will man Steuerschlupflöcher verhindern, wie Finanzminister Maurer betonte. Der Rat hiess einen entsprechenden Antrag seiner Kommission ebenfalls gut.

In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.

(AWP)