Der Entscheid fiel bei 4 zu 4 Stimmen bei drei Enthaltungen mit dem Stichentscheid des Vizepräsidenten Mathias Zopfi (Grüne/GL), wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit der Motion des ehemaligen SP-Ständerates Claude Janiak (BL) wird "Chancengleichheit für die Schweizer Flusskreuzfahrt" gefordert.

Gemäss Motion ist die Zahl der Schiffe schweizerischer Unternehmen in den letzten Jahren gewachsen. Das anhaltende Wachstum habe zum Nachteil, dass die Schweizer Unternehmen den Personalbedarf nicht mehr in der Schweiz oder in der EU abdecken könnten.

Doch während die Behörden in der EU bei der Visavergabe auf den Sitz des Unternehmens abstellen, würden die Schweizer Behörden das Arbeitsgebiet als Kriterium nehmen. Damit falle die Schweizer Branche zwischen Stuhl und Bank: Die ausländischen Behörden halten die Schweiz hinsichtlich Visa und Arbeitsvertrag für zuständig, die Schweizer Behörden erklären ihre Zuständigkeit aber nur für gegeben, wenn das betreffende Schiff eine gewisse Mindestzeit in der Schweiz verkehrt.

Für Arbeitnehmende auf Schiffen, die etwa zwischen Amsterdam und Budapest verkehren, wird die Visaerteilung verweigert, auch wenn das Schiff von einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz geführt und unter Schweizer Flagge betrieben wird.

Gemäss Motion könnte die Situation rechtssicher geregelt werden, wenn das Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzt wird. Konkret soll der Buchstabe, welcher die Ausnahmefälle hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen für die Visavergabe regelt, mit demjenigen der Angestellten auf Schweizer Schiffen im internationalen Verkehr auf den europäischen Flüssen ergänzt werden.

Dabei werde der Schweizer Arbeitsmarkt nicht tangiert, da die betreffenden Arbeitnehmenden nicht - oder nur unmassgeblich - im Schweizer Gebiet tätig sind. Allerdings würden die Arbeitnehmenden den Schweizer Gesetzen unterstehen, womit sichergestellt sei, dass sie nach inländischen Vorstellungen genügend sozialversichert sind.

Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. Als nächstes berät der Ständerat über das Begehren.

(AWP)