Er erlaubt unter anderem Durchsuchungen und Hausarrest ohne Richterbeschluss. Innenminister Bruno Le Roux hatte die Verlängerung mit einer weiterhin grossen terroristischen Bedrohung begründet. Damit wird der Ausnahmezustand insgesamt 20 Monate in Kraft bleiben. Die Ausnahmeregeln decken somit auch die Zeit der anstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ab.

Die Regierung hatte den Ausnahmezustand nach den Anschlägen vom 13. November 2015 verhängt, bei denen Islamisten 130 Menschen ermordet hatten. Das Parlament hat ihn schon viermal verlängert. Bürgerrechtler kritisieren jedoch die Beschneidung von Freiheiten und bezweifeln die Wirksamkeit der Sonderbefugnisse. Man könne den Rechtsstaat nicht verteidigen, indem man ihn aufgibt, warnten vor wenigen Tagen Vertreter von Amnesty International und Human Rights Watch.

Insgesamt wurden bereits mehr als 4000 Hausdurchsuchungen unter Ausnahmerecht durchgeführt, daraus sind nach Angaben der Regierung 19 Verfahren wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung hervorgegangen.

Le Roux zufolge stehen derzeit 90 Menschen unter Hausarrest. Allerdings wurde mit der neuen Verlängerung auch eine Obergrenze eingeführt: Hausarrest ist künftig grundsätzlich auf maximal zwölf Monate beschränkt. Allerdings kann der Innenminister beim obersten Verwaltungsgericht eine Verlängerung um drei Monate beantragen./sku/DP/jha

(AWP)