Eat.ch betreibe einen Kurierdienst im eigenen Namen und sei daher laut Postgesetz meldepflichtig, begründete die Postcom in einer Medienmitteilung vom Montag ihren Entscheid. Der Inhalt der Pakete sei dabei rechtlich nicht entscheidend.

Die Postcom hat daher nach eigenen Angaben am 7. Oktober eine Feststellungsverfügung erlassen. Diese hält fest, dass sich die Essenslieferantin bis 1. November registrieren müsse.

Im umkämpften Markt der Kurier- und Essenslieferdienste führe die Nichtregistrierung eines Unternehmens zu Wettbewerbsnachteilen für andere Anbieter, schrieb die Postkommission in ihrem Communiqué weiter.

Die Postcom kontrolliert als Aufsichtsbehörde, dass registrierte Unternehmen im Postmarkt bei den Arbeitsbedingungen für ihre Angestellten gewisse Mindeststandards einhalten. So muss der Bruttolohn gemäss der entsprechenden Verordnung mindestens 18.27 Franken pro Stunde betragen, die Arbeitszeit pro Woche darf sich höchstens auf 44 Stunden belaufen.

Die Gewerkschaft Syndicom begrüsste den Entscheid. Man erwarte, dass eat.ch nun zügig Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aufnehme, schrieb sie in einem Communiqué. Mit dem GAV Velokuriere und urbane Kurierdienstleistungen bestehe bereits eine Vereinbarung für die Branche.

Auch für die Gewerkschaft Unia stehen nun die GAV-Verhandlungen im Vordergrund. Man gehe davon aus, dass der Tätigkeitsbereich von eat.ch bereits durch den allgemeingültigen GAV für das Gastgewerbe abgedeckt sei, sagte Mediensprecher Philipp Zimmermann auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Von eat.ch lag zunächst keine Stellungnahme vor. Die Verfügung der Postcom kann noch vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

(AWP)