Nur noch wenige Tage haben Sie Zeit, um für dieses Kalenderjahr Geld in die dritte Säule einzuzahlen. Wie im Vorjahr beträgt der Maximalbetrag 6768 Franken, für Personen ohne Pensionskasse (zum Beispiel Selbstständigerwerbende) sind es 33'840 Franken.

Obwohl die durchschnittlichen Zinsen für 3a-Konten auf einem historischen Tief angelangt sind (aktuell bei knapp 0,5 Prozent), kann mit der Wahl des richtigen Anbieters viel Geld gespart werden. Das zeigt eine Berechnung des Vergleichsdienstes moneyland.ch: Wer mit einem Betrag von 20'000 Franken startet und jährlich 5000 Franken in die Säule 3a einzahlt, hat mit dem besten Zinssatz nach fünf Jahren rund 1500 Franken mehr auf dem Konto als mit dem schlechtesten Zinssatz.

Auch aus steuerlicher Sicht sind die Vorsorgekonten der dritten Säule attraktiv. Denn der jährlich geleistete Beitrag ist voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Je nach Wohnort, Höhe des Einkommens und einbezahlten Betrag liegt so eine Steuerersparnis von mehr als 2000 Franken drin. Ihren persönlichen Steuervorteil können Sie hier berechnen.

Doch die Steuern spielen auch eine Rolle, wenn es darum geht, die Konten wieder aufzulösen. Nur mit den richtigen Vorkehrungen rettet man den grösstmöglichen Betrag in den Ruhestand. Diese Tipps und Tricks sollten Sie vor dem Bezug der dritten Säule beachten:

  • Einzahlungen sind bis unmittelbar vor Erreichen des Pensionsalters möglich. Eine Frau kann also vor ihrem 64. Geburtstag den Maximalbetrag einzahlen und ihn danach gleich beziehen. Trotzdem ist die Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. 

  • Das Kapital in der dritten Säule ist bis fünf Jahre vor der AHV-Auszahlung blockiert und kann dann bis hin zur Pensionierung bezogen werden. Wer jedoch über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann den Bezug bis um fünf Jahre hinausschieben. Im Maximalfall erstreckt sich die Phase der Auszahlungen also auf zehn Jahre. Ausnahmen: Ein frühzeitiger Bezug der Säule 3a ist möglich bei der Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, bei der Rückzahlung einer Hypothek, bei Invalidität oder Tod, beim Umzug ins Ausland oder bei Selbstständigkeit.

  • Jedes 3a-Konto muss auf einmal vollständig aufgelöst werden – egal, ob bei vorzeitigem oder ordentlichem Bezug. Dabei wird eine Kapitalauszahlungssteuer fällig. Vorsicht: Vorsorgekapital aus der zweiten (Pensionskasse) und dritten Säule, das im selben Jahr zur Auszahlung kommt, wird zusammengezählt. Es lohnt sich deshalb, mehrere 3a-Konten zu führen und diese gestaffelt zu beziehen. Weil eine Auszahlung erst fünf Jahre vor Pensionierung möglich ist (siehe oben), machen mehr als fünf Konten in den meisten Fällen aber keinen Sinn. Überall in der Schweiz sind die Steuern tiefer, wenn man sich fünfmal 30'000 Franken auszahlen lässt als wenn man einmalig 150'000 Franken bezieht. Zwei konkrete Beispiele: Das Sparpotenzial mittels Auszahlung in fünf Tranchen beträgt in der Stadt Genf 7100 Franken. In Zürich und anderen Gemeinden sind es hingegen nur 1200 Franken, wie cash errechnete. Eine individuelle Berechnung können Sie hier vornehmen.

  • Da der erwähnte Steuersatz bei Kapitalbezug von Gemeinde zu Gemeinde verschieden ist, kann ein Wohnortswechsel eine weitere Option sein, um die Steuern bei einer Kapitalauszahlung tief zu halten. Das lohnt sich allerdings nur, wenn der Betrag sehr gross ist (zum Beispiel in Kombination mit der 2. Säule). Weil diese Option mit viel Aufwand verbunden ist, raten Experten nur dann dazu, wenn man zur Pensionierung ohnehin umziehen möchte.

  • Mehrere Konten bei verschiedenen Finanzinstituten sind sinnvoll, um vom Einlegerschutz zu profitieren. Vorsorgegelder bis zu einer Summe von 100'000 Franken fallen bei einem Konkurs unter die Einlagensicherung.

  • Für Ehepaare oder eingetragene Partner: Beziehen beide ihr Säule-3a-Guthaben im selben Steuerjahr, werden die Beträge addiert und für die Berechnung des Steuersatzes verwendet.