Demnach könnten entweder die EZB selbst oder - weniger wahrscheinlich - die anderen nationalen Notenbanken den Anteil der Bundesbank an dem Kaufprogramm übernehmen, sollte das Bundesverfassungsgericht der Bundesbank eine Beteiligung untersagen. Details lägen aber noch nicht vor und der EZB-Rat habe noch nicht offiziell über das Thema gesprochen, sagten mehrere Insider. Sprecher der EZB und der Bundesbank lehnten Stellungnahmen ab.

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Anleihekäufe teilweise verfassungswidrig sind. Das Gericht räumte der EZB eine Frist von drei Monaten ein, um zu zeigen, dass die Käufe verhältnismäßig seien - andernfalls dürfe sich die Bundesbank nicht an den Käufen beteiligen.

Den Insidern zufolge könnte die EZB im Extremfall gerichtlich gegen die Bundesbank vorgehen und sie so dazu zwingen, sich an den Käufen zu beteiligen. Für den Euro wäre das ein Moment der Wahrheit, weil sich Deutschland dann noch deutlicher zu der Gemeinschaftswährung bekennen müsste. Die meisten Insider gehen aber davon aus, dass die Bundesbank den Streit von sich aus klären kann, indem sie zeigt, dass das Vorgehen der EZB verhältnismäßig war. 

(Reuters)