Das Handelsgericht in Brüssel hatte den Kollokationsplan im Sabena-Konkursfall anerkannt. Ein solcher Plan listet im Konkursverfahren die Forderungen der Gläubiger nach Prioritäten auf.

Der Vertreter der Swissair-Konkursmasse war nicht über den Entscheid des Genfer Kantonsgerichts informiert worden. Er erfuhr zufällig davon, als er sich 2019 beim Gerichtsschreiber über den Stand des Verfahrens informierte. Eine Beschwerde gegen das Urteil erachtete das Genfer Gericht als verspätet und trat nicht darauf ein.

Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Beschwerde der Swissair-Konkursmasse gutgeheissen. Das Genfer Gericht hätte die Sachwalter der Swissair-Konkursmasse über das Urteil informieren müssen.

Zudem hätte es prüfen müssen, ob die Swissair im Verfahren in Brüssel seine Forderungen geltend machen konnte. Das Bundesgericht hat den Fall zum neuen Entscheid ans Genfer Kantonsgericht zurückgewiesen. (Urteil 5A_699/2019 vom 30.3.2020)

(AWP)