Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) lege strenge Maßstäbe an, sagte Isolde Hannamann, Vorsitzende des Landgerichts München, bei der Verhandlung der Klage der Wettbewerbszentrale gegen Tesla. Es bestehe durchaus die Möglichkeit, dass die Kammer und auch die nächste Instanz der Klägerin folgten, die die Tesla-Werbung für irreführend hält. Ein Urteil will das Gericht voraussichtlich am 14. Juli verkünden.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, eine Kontrollvereinigung der deutschen Wirtschaft, hat die deutsche Niederlassung von Tesla im Oktober wegen Werbeaussagen im Internet verklagt. Nach Ansicht der Organisation hat Tesla mit Angaben zu einer "Autopilot"-Funktion den irreführenden Eindruck erweckt, seine Wagen könnten auf deutschen Straßen autonom fahren, obwohl es sich nur um Fahrassistenzsysteme handle. Denn einige Funktionen seien in Deutschland nicht zugelassen. "Das sind sehr vollmundige Ankündigungen, was dieses Auto alles kann", sagte Anwältin Carola Onken in der Verhandlung.

Die Tesla-Anwälte entgegneten, der Autobauer mache in seiner Werbung hinreichend deutlich, dass es um automatisierte Fahrassistenz-Funktionen gehe und nicht um autonomes Fahren ohne Fahrer. Das sei einem Kunden, der schließlich einen Führerschein besitze, auch klar. "Er weiß, ein Roboterauto gibt es nicht", sagte Tesla-Anwalt Jörg Kahler. Zudem sei eine Funktion zum fahrerlosen Herbeirufen des Wagens auf privaten Parkplätzen in den Niederlanden und damit in allen EU-Staaten zugelassen.

Nach Auffassung des Gerichts kommt es bei der Beurteilung der Werbeaussagen darauf an, was ein gewöhnlicher Kunde ohne Spezialwissen darunter versteht. "Man wird wohl auf den Durchschnittsverbraucher abstellen müssen, was der so weiß, wie er's halt versteht", sagte Richterin Hannamann. 

(Reuters)