Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) analysierte auf Antrag der GPK die Verfahren der Geschäftsverteilung, ihre Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Recht und ihre Eignung, einen unabhängigen und unparteiischen Spruchkörper zu gewährleisten. Als Spruchkörper wird das rechtsprechende Organ eines Gerichts bezeichnet. Der Spruchkörper entscheidet jeweils in Form eines Urteils oder Beschlusses.

In ihrem am Donnerstag publizierten Bericht kommt die PVK zu "mehrheitlich positiven Ergebnissen". Sie benennt aber auch "gewisse Lücken und Schwachstellen" bei gerichtsinternen Verfahren auf. So sei wenig bekannt, wie die Geschäfte den einzelnen Richterinnen und Richtern zugeteilt und nach welchen Regeln die Spruchkörper zusammengesetzt werden.

Gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation richten die GPK nun elf Empfehlungen an die eidgenössischen Gerichte, das heisst ans Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesstrafgericht und Bundespatentgericht. Beispielsweise sollen die Reglemente über die Bildung der Spruchköper präziser umschrieben und "mit Hilfe von Informatiksystemen" weiter objektiviert werden. Zudem sollen die Gerichte Bericht erstatten über die Bildung der urteilssprechenden Gremien.

Die GPK empfehlen zudem dem Bundesgericht, die Parteizugehörigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter auf seiner Website zu publizieren. Die Gerichte haben nun bis Ende Jahr Zeit, den GPK aufzuzeigen, wie sie die Empfehlungen umsetzen werden.

(AWP)