Die Ergänzungswahl findet am 25. September statt. Vorgeschlagen ist Michael Beusch (SP), Richter am Bundesverwaltungsgericht und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Zürich. Die drei weiteren Kandidierenden, die von der Gerichtskommission zur Wahl vorgeschlagen werden, gehören der SVP an.

Es handelt sich um Sonja Koch, Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Berner Jura Seeland, nebenamtliche Oberrichterin am Obergericht des Kantons Bern sowie nebenamtliche Richterin am Bundesgericht, um Thomas Müller, Präsident des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, und um Beatrice van de Graaf, Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Schwyz und nebenamtliche Richterin am Bundesgericht.

Mit dem Wahlvorschlag berücksichtigt die Kommission die Bedürfnisse des Bundesgerichts bezüglich der fachlichen und sprachlichen Anforderungen, wie sie in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Dieser trage auch zu einer ausgewogeneren Vertretung der politischen Kräfte am Bundesgericht bei.

Versprechen einlösen

Die Frage hatte in der Sommersession zu einer Kontroverse geführt. Obwohl die SVP am Bundesgericht untervertreten ist, wählte die Bundesversammlung eine CVP-Richterin. Ob es um die Frauenvertretung ging oder um die Besetzung einer Stelle in der für Grundrechte und Ausländerrecht zuständigen Kammer, blieb damals offen.

Thomas Müller, der damals von der SVP portiert worden war, zog sich kurz vor der Wahl zurück. Die übrigen Fraktionen stellten in Aussicht, den Parteienproporz am Bundesgericht bei einer späteren Wahl verbessern zu wollen. Dieses Versprechen würden sie mit der Wahl von drei SVP-Mitgliedern einlösen.

Ende Jahr treten die Bundesrichterinnen und Bundesrichter Kathrin Klett (SP), Thomas Merkli (Grüne), Niklaus Oberholzer (SP) und Brigitte Pfiffner (Grüne) zurück.

Ebenfalls am 25. September steht die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber auf dem Programm. Ihn empfiehlt die Gerichtskommission nicht zur Wiederwahl. Bereits im Sommer bestätigt worden waren die stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud.

In der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) steht eine Ersatzwahl an. Tamara Erez tritt von ihrem Amt zurück. Für sie schlägt die Gerichtskommission die Anwältin Luzia Vetterli vor.

Vetterli verfüge über Erfahrung im Strafrecht. Als langjähriges Mitglied und Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrats der Stadt Luzern kenne sie die Funktionsweise und die Herausforderungen einer Aufsichtsbehörde aus erster Hand, schreibt die Kommission.

(AWP)