Damit werden die umstrittenen Geschäftspraktiken in den Jahren 2010 bis 2015 nicht rückwirkend strafrechtlich geahndet.

Zur Rose soll Medikamente auf Bestellung an Kunden versandt haben, ohne die gemäss Heilmittelgesetz vorgeschriebene ärztliche Verschreibung korrekt durchgeführt zu haben. Laut Anklageschrift ging es um etwa 143'000 Bestellungen im Umfang von total mindestens 7,15 Millionen Franken.

Auch mit der Auszahlung von Vergütungen an Ärzte soll Zur Rose gegen das Heilmittelgesetz verstossen haben. Laut Anklage erhielten in den Jahren 2010 bis 2014 rund 6400 Ärzte insgesamt über acht Millionen Franken an solchen Entschädigungen.

Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach den Angeklagten im ersten Teil des Prozesses in allen Punkten frei. Damit wird der zweite Verfahrensteil, bei dem es um die Schuldzumessung gegangen wäre, hinfällig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Offen ist, ob die Staatsanwaltschaft oder die Privatklägerin PharmaSuisse den Fall ans Thurgauer Obergereicht weiterzieht.

pharmaSuisse: "Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, kümmert euch nicht ums Gesetz"

"Wir können dieses Gerichtsurteil nicht nachvollziehen", schreibt pharmaSuisse in einer Mitteilung. Zur Rose habe mit ihrem Geschäftsmodell bewusst das geltende Rech umgangen. Das Urteil zeige, dass für Unternehmer andere Regeln gälten als für uns anderen. "Ihr Modell, ohne Fachberatung oder individuelle Betreuung, war und ist an Umsatz und Gewinn orientiert. Das Modell seilangsam und biete keinen Beitrag zur Patientensicherheit und medizinischen Grundversorgung. 

Im selben Communiqué geht pharmaSuisse noch eine Schritt weiter und ruft Unternehmer zu ungewöhnlichen Taten auf: "Dieses Urteil hat Signalwirkung: Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, kümmert euch nicht ums Gesetz und verdient viel Geld mit euren widerrechtlichen Geschäftsmodellen. Kommts vor Gericht könnt ihr auf Freisprüche zählen."

Erfreut zeigte sich hingegen Zur Rose: "Als Unternehmen sehen wir uns mit diesem Gerichtsentscheid in unserem Anliegen bestärkt, die Gesundheitsversorgung dank der Digitalisierung kostengünstiger, besser zugänglich und sicherer zu gestalten" liess sich CEO Walter Oberhänsli zitieren.

Das faktische Versandverbot von rezeptfreien Medikamenten werde mehr und mehr zu einem Relikt, welches im gegenwärtigen Umfeld als anachronistisch und in Corona-Zeiten sogar als gesundheitsschädigend zu beurteilen sei. Dringend wäre nun aus seiner Sicht auch die verpflichtende Einführung des elektronischen Rezepts.

(AWP/cash)